Manafonistas

on life, music etc beyond mainstream

2015 29 Apr

Die Peinlichkeiten des Obertürken und der Bundesregierung

von: Manafonistas Filed under: Blog | TB | 1 Comment

Der Bundespräsident sprach vom Völkermord an den Armeniern. 1915. Und das war die schlichte Wahrheit. Da braucht es  keine Haarspaltereien. Die  Geschichtsschreibung hat auf dem Weg seriöser Forschungsarbeit zu diesem Begriff gefunden. „Es steht heute außer Frage, dass die Massaker und die Massentötung der Armenier in den Jahren 1915 bis 1916 als Völkermord zu bewerten sind“, sagt der Historiker Norman Naimark, Professor an der Stanford University in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Die Forschung ist sich in dieser Frage einig.“

Im Auswärtigen Amt und im Bundeskanzleramt wollte man davon nichts wissen. Die Bundesregierung verständigte sich anfangs mit den Fraktionsspitzen der großen Koalition für die Bundestagsdebatte an diesem Freitag auf einen Entschließungsantrag, in dem das Wort vom Völkermord nicht auftauchte. Denn das hätte ja türkische Empfindlichkeiten verletzen können. Armenische Wahrheiten  sind ja   nicht so wichtig, oder? Peinliche Suche nach Euphemismen. Manchmal ist eine Stilfrage etwas, das weit über das Formale hinausweist. In New York zogen Tausende von Armeniern durch die Strassen in Erinnerung an die Greueltaten der Türken vor 100 Jahren. Der armenische Blues klingt bis heute durch. Etwa in den Duduk-Klängen von Djivan Gasparyan. 

This entry was posted on Mittwoch, 29. April 2015 and is filed under "Blog". You can follow any responses to this entry with RSS 2.0. Both comments and pings are currently closed.

1 Comment

  1. Uwe Meilchen:

    Womit dann auch einmal eindeutig bewiesen wurde wie ernst und glaubhaft diese ganzen verbalen Betroffenheitsgirlanden sind die an jaehrlichen Gedenktagen (Kriegsende etc.) von den ueblichen Rednern der Parteien zu nehmen sind.

    Weil gerade wieder in einer Gerichtsverhandlung anhaengig und zu dieser Thematik passend: Wenn eine Drohne Zivilisten toetet, (siehe sog. „Kunduz-Affaere“), dann wir die Klage der Hinterbliebenen vor Gericht in D. in erster Instanz abgeschmettert und der seinerzeit entscheidungsbefugte Offizier nach einer kleinen Schamfrist, nachdem das oeffentliche Interesse erloschen ist dann stillschweigend befoerdert ! (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-oberst-georg-klein-zum-brigadegeneral-befoerdert-a-892278.html)

    Und heute dann, in zweiter Instanz:

    http://www.deutschlandfunk.de/kundus-angriff-olg-koeln-weist-entschaedigungsklage-zurueck.353.de.html?drn:news_id=477928

    Kundus-Angriff: OLG Köln weist Entschädigungsklage zurück


Manafonistas | Impressum | Kontakt | Datenschutz